Was sind die Elemente der Existenz und Gültigkeit?

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Jonah Lester

Das Elemente der Existenz und Gültigkeit Innerhalb des Rechtsakts enthalten sie eine Reihe von Bedingungen, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Rechts unbedingt erforderlich und wesentlich sind..

Per Definition versteht es sich, dass der Rechtsakt ohne die Elemente der Existenz nicht angepasst werden kann und ohne die Elemente der Gültigkeit null ist..

Zu den Elementen der Existenz (auch als wesentlich bezeichnet) gehören die Zustimmung, der Gegenstand und die Feierlichkeit. Ohne sie wird gesagt, dass der Rechtsakt nicht zustande kommen kann.

Die Elemente der Gültigkeit sind die Fähigkeit, das Fehlen von Laster des Willens, die Formalität und die Rechtmäßigkeit. Selbst wenn ein Rechtsakt zustande kommt, ist er ohne die Elemente der Gültigkeit ungültig.

Elemente der Existenz

Für das Bestehen eines Vertrages müssen folgende Elemente erfüllt sein, ohne sie kann kein Rechtsakt eingeleitet werden.

1- Zustimmung

Sie entspricht der einvernehmlichen Freiwilligkeit eines Vertrages beider Seiten. Es ist die Grundlage jeder rechtlichen Tätigkeit, bei der eine Partei beschließt, einen Vorschlag anzubieten, und die andere Partei, ihn unter einer Reihe zuvor vereinbarter Bedingungen anzunehmen..

Die Zustimmung kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Im letzteren Fall mittels eines Dokuments, das unterschrieben werden muss, um die vorgeschlagenen Bedingungen zu genehmigen.

2- Objekt

Es bezieht sich wörtlich auf das Gut, die Entität oder den physischen Gegenstand, auf dem ein Vertrag erstellt wurde. Dieses Objekt muss existieren, obwohl es möglicherweise auch in Zukunft eine Verpflichtung zu seiner Existenz gibt.

Dies geschieht normalerweise in Immobilien, in denen Angebote für noch nicht gebaute Immobilien vereinbart werden (es wird jedoch bestätigt, dass dies in Zukunft der Fall sein wird)..

3- Feierlichkeit

Sie sind gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen für die Erreichung bestimmter Rechtsakte, normalerweise die Registrierung von Dokumenten bei offiziellen Stellen des Staates..

Ein Beispiel für feierliche Handlungen sind Ehen und Scheidungen..

Gültigkeitselemente

Obwohl konform, muss ein Rechtsakt die Gültigkeitselemente als offiziell betrachten, andernfalls ist er null..

1- Kapazität

In vielen Fällen sind bestimmte Bedingungen für unterschiedliche rechtliche Ereignisse wie den Verkauf von Immobilien oder Ehen erforderlich..

Die Kapazitäten sind diese Bedingungen oder administrativen Anforderungen, wie das Alter der Mehrheit.

2- Fehlen von Laster des Willens

Die Gültigkeit eines Rechtsakts bedarf des Willens oder der Zustimmung der Person. Dies kann jedoch nicht durch externe Quellen wie Betrug, Androhung von Gewalt, Erpressung oder Behinderung der Person (Behinderung, Verletzungen, geistige Behinderung) beeinflusst werden..

3- Formalität

Wie bei der Kapazität erfordert die rechtliche Ausübung bestimmte Regeln und Formalitäten, die ein Dokument als legal oder nicht legal erweisen, sei es ein Vertrag, eine Ehe, ein Tod oder ein Testament..

Obwohl ein Dokument den Willen zweier Parteien in Form eines Vertrags anzeigen kann, wird es annulliert, wenn es nicht ordnungsgemäß festgelegt ist oder nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Parameter aufweist..

4- Rechtmäßigkeit

Ein Rechtsakt kann nur gültig sein, wenn die von ihm festgelegten Bedingungen den Gesetzen entsprechen, in denen er ausgeführt werden soll..

Mit anderen Worten, ein Vertrag ist nur gültig, wenn das, was darin geschrieben steht, nicht gegen das Gesetz verstößt.

Verweise

  1. Irayz Oropeza (s.f.). Wesentliche oder Existenzelemente des Rechtsakts. Abgerufen am 12. Dezember 2017 aus Monographien.
  2. Luis Arman (7. Februar 2016). Elemente der Existenz und Gültigkeit des Gesetzes. Abgerufen am 12. Dezember 2017 von Obligations on Demand.
  3. Wesentliche Elemente des Rechtsakts (s.f.). Abgerufen am 12. Dezember 2017 aus der rechtlichen Definition.
  4. Rechtsakt (2014). Abgerufen am 12. Dezember 2017 von Enciclopedia Jurídica.
  5. Elemente der Existenz und Gültigkeit (s.f.). Abgerufen am 12. Dezember 2017 aus der rechtlichen Definition.

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